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Garantiebestimmungen

Garantiebestimmungen für Julas Eigenmarken

1. Jula AB, (5562506252, Julagatan 2, 532 40 Skara) bietet Garantien für Produkte der folgenden Marken an, die zusammen als „Julas Eigenmarken“ bezeichnet werden:

  • Anslut
  • Axley
  • Bluewear Pro Workwear
  • Bright
  • Burns & Barkles
  • CurAqua
  • EKVIP
  • Hamron
  • HARD HEAD
  • Kayoba
  • Marquant
  • Meec Tools
  • Menuett

Diese Garantiebedingungen gelten für Produkte dieser Marken („Produkt“). Ob ein Produkt unter eine Garantie fällt, ist auf der jeweiligen Produktseite und/oder in dem Produkt beiliegenden Produktinformationen angegeben. Die Garantie beginnt mit dem Zeitpunkt der Übergabe des Produkts von Jula an den Käufer.

Umfang der Garantie

2. Jula garantiert dem Endkunden bzw. dem aktuellen Eigentümer, dass das Produkt gemäß diesen Garantiebedingungen frei von Material- und Verarbeitungsfehlern ist. Während des Garantiezeitraums behält sich Jula das Recht vor, das Produkt zu ersetzen oder – sofern dies aus ökologischer oder wirtschaftlicher Sicht vertretbar ist – in einer von Jula benannten Werkstatt reparieren zu lassen. Weitere Kosten oder Folgeschäden können nicht geltend gemacht werden. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Garantie ist, dass der Material- oder Verarbeitungsfehler bereits zum Zeitpunkt des Kaufs bestanden hat.

3. Diese Garantie gilt ausschließlich in dem Land, in dem das Produkt erworben wurde, wie aus dem Kaufbeleg hervorgeht.

Was die Garantie nicht abdeckt:

4. Die Garantie deckt keine Mängel oder Schäden ab, die auf eine der folgenden Ursachen zurückzuführen sind oder dadurch entstanden sind:

  • normale Abnutzung des Produkts
  • übermäßige oder unsachgemäße Verwendung
  • unterlassene oder unsachgemäße Wartung bzw. Einstellung des Produkts entgegen der Gebrauchsanweisung
  • Verwendung ungeeigneter Reinigungsmethoden oder Reinigungsmittel
  • unsachgemäße Behandlung, unsorgfältiger Umgang oder Nachlässigkeit
  • unsachgemäße Lagerung oder unsachgemäßer Transport des Produkts
  • eigenmächtige Änderungen, Reparaturen oder strukturelle Veränderungen am Produkt
  • Verwendung von Teilen, Komponenten oder Zubehör, die ungeeignet sind, keine Originalteile darstellen oder nicht von Jula zugelassen wurden

Haftung und Einschränkungen:

5. Jula übernimmt – soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist – keine Haftung für:

  • unvorhergesehene, indirekte oder besondere Schäden sowie Folgeschäden,
  • Schäden an Geräten oder den Ausfall von Geräten
  • entgangene Gewinne
  • eine verminderte Produktivität oder Funktionalität
  • den Verlust von Geschäftsmöglichkeiten, Verträgen, Verkäufen, Einnahmen, Erträgen oder erwarteten Einsparungen
  • erhöhte Kosten oder Ausgaben

6. Für rein verbrauchsorientierte Produkte (z.B. Lebensmittel oder Alkalibatterien) wird keine Garantie gewährt.

So nutzen Sie die Garantie:

7. Um die Garantie in Anspruch nehmen zu können, muss das Produkt unverzüglich nach Feststellung eines Material- oder Verarbeitungsfehlers – spätestens jedoch innerhalb von zwei Monaten nach dessen Feststellung – eingesendet oder vorgelegt werden. Zur Bearbeitung des Garantieanspruchs ist der Kaufbeleg (Originalquittung oder Originalrechnung bzw. eine Kopie davon) vorzulegen.

Besuchen Sie eine Jula-Filiale oder kontaktieren Sie uns über www.jula.at oder Jula AB, Att. Kundservice, Box 363, 532 40 Skara, Schweden.

Gesetzliche Rechte:

8. Diese Garantie berührt die dem Verbraucher gesetzlich zustehenden Rechte nicht und schränkt diese in keiner Weise ein.

Diese Garantiebedingungen wurden am 30.10.2025 festgelegt.

Garantiebestimmungen für unsere externen Brands

BESTWAY

BOSCH

DEWALT

GARDENA

KÄRCHER

MAKITA

OREGON

RYOBI

STANLEY

STIGA

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